Die offizielle Erlaubnis des Gesundheitsamtes Düsseldorf in Form einer Anerkennungs-Urkunde gestattet es mir, nun auch als Sektorale Heilpraktikerin eigenverantwortlich tätig zu werden, d.h. :
-eigenverantwortlich im *Erstkontakt*
Sie benötigen kein privates Physiotherapierezept, um eine Behandlung oder Behandlungsserie zu vereinbaren.
Ich darf arztunabhängig tätig werden, Diagnosen erstellen, diese Krankheitszustände behandeln und Ihnen darüber eine Rechnung erstellen.
-Manuelle Therapie
In der Funktion als Heilpraktikerin für Physiotherapie, darf ich Manuelle Therapie bei Ihnen anwenden und abrechnen, da ich durch meine Ausbildung über einen Ausbildungsnachweis verfüge.
-abrechenbar über GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
Die meisten privaten Krankenkassen und auch viele private Zusatzkrankenkassen erstatten den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise (fragen Sie dafür bitte bei Ihrer Kasse im Vorfeld gezielt nach).
-Wartezeiten
Die fallen für Sie praktisch weg.
Sollten Sie akute Schmerzen haben, aber einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt nicht zeitnah ergattern können, melden Sie sich gerne bei mir.
Ich bemühe mich um einen *sehr* zeitnahen Termin, oftmals am selben Tag, um Ihnen direkt Hilfestellung und Linderung mit einer Voreinschätzung der Krankheitssymptomatik bieten zu können....und Termin bei mir bedeutet: Sie kommen zum vereinbarten Zeitpunkt auch dran...;-)
-Schweigepflicht
Natürlich unterliege ich, sowohl als Physiotherapeutin, als auch in der Funktion als Heilpraktikerin für Physiotherapie, der gesetzlichen Schweigepflicht.
Was wir gemeinsam im Behandlungszimmer besprechen, bleibt auch da...